„Verantwortungseigentum“, auch als „treuhänderisches Eigentum“ bekannt, beschreibt eine Form von Eigentum an Unternehmen, die generationenübergreifend sicherstellt, dass Gewinne und Unternehmensvermögen der langfristigen Unternehmensentwicklung dienen. Diese Eigentumsform soll mit einer eigenen Rechtsform, der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“, für kleinere und mittelständische Unternehmen zugänglich gemacht werden.
Am Dienstag, den 10. September, haben hunderte Unternehmer:innen und Mitarbeitende eine mehrere hundert Meter lange Warteschlange vor dem Bundestag gebildet, um ihren Bedarf an einer neuen Rechtsform zu untermauern. Dafür verlegten sie teils ihren Arbeitsplatz auf die Straße, arbeiteten an Laptops, hielten Plakate mit zentralen Forderungen. N-tv und die ARD Tagesthemen berichteten.
Am Nachmittag stellte das Bundesjustizministerium bei einem Symposion im Bundestag erstmals öffentlich Eckpunkte eines möglichen Gesetzes vor. Die Pläne für eine „thesaurierende Kapitalgesellschaft“ stießen allerdings auf Kritik der anwesenden Unternehmerinnen und Unternehmer, da sie dem Bedarf nicht gerecht werden. Ökonomen, Rechtswissenschaftlerinnen und Steuerexperten präferieren einen alternativen Vorschlag: den Gesetzentwurf für eine eigenständige „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“, der ebenfalls am Nachmittag veröffentlicht wurde und den zuständigen Ministerien schon seit April vorliegt.
Lesen Sie hier einen Blog-Post über die spannenden Ereignisse dieses Tages.
Warteliste: „Wir warten auf die neue Rechtsform – für die Wirtschaftswende
Wir, die hier unterzeichnenden Unternehmerinnen und Unternehmer, warten auf die neue Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ – für unsere Unternehmen und für einen starken Mittelstand in Deutschland.
Wir brauchen sie, um die langfristige Unabhängigkeit unserer Unternehmen unbürokratisch zu sichern.
Wir wollen die neue Rechtsform nutzen, um unsere Unternehmen in die Hände fähiger Nachfolgerinnen und Nachfolger geben zu können – unabhängig von ihrer Finanzkraft und über den Kreis der leiblichen Familie hinaus.
Es braucht diese Option im Kontext der Wirtschaftswende mehr denn je, denn:
Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, nach Jahren der Debatte, die Vorschläge, die aus der Rechtswissenschaft vorliegen, umzusetzen: eine eigenständige Rechtsform mit umfassender, unabänderlicher Vermögensbindung. Wir Unternehmerinnen und Unternehmer warten, für uns drängt die Zeit.“
„Die Initiatoren einer neuen Rechtsform wollen vieles verändern: Gewinne bleiben weitgehend im Betrieb, die Nachfolge wird vereinfacht und das übergeordnete Unternehmensziel gestärkt – jetzt muss die Politik handeln.“ – Zum Handelsblatt-Bericht
„Zu einer modernen Unternehmenskultur gehören auch neue Formen wie Sozialunternehmen oder Gesellschaften mit gebundenem Vermögen. (...) Für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wollen wir eine neue geeignete Rechtsgrundlage schaffen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt.“
Eine breite Allianz von über 20 Wirtschaftsverbänden, vom Deutschen Start-up-Verband über den Bundesverband mittelständische Wirtschaft und dem Verband deutsche Unternehmerinnen bis hin zum Blockchain Verband fordern in einem Verbände-Positionspapier gemeinsam die Einführung einer neuen Rechtsform für treuhändisches Unternehmertum, die „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“. Das Verbändepapier bestätigt den dringenden Bedarf und umreißt klare Eckpunkte für eine unbürokratische, eigenständige Rechtsform als unternehmerisch passende Umsetzung des Koalitionsvertrags.
Mit der Forderung nach einer neuen Rechtsform setzen wir uns dafür ein, treuhändisches Eigentumsverständnis leichter umsetzbar zu machen. Ein Verständnis, das von Pionier-Firmen wie Bosch oder Zeiss schon seit Jahrzehnten gelebt wird. Und das in Zukunft sein Potential für Start-ups und Mittelständler besser entfalten können soll. Kein Zauber, sondern erprobte Innovation.
Verantwortungseigentum macht es möglich, dass Unternehmen langfristig selbstständig und ihren Werten treu bleiben können. Gewinne und Vermögen werden nicht für individuelle Zwecke entnommen, sondern dienen dem Unternehmenszweck und der Entwicklung des Unternehmens.
Die Erfüllung der ursprünglichen unternehmerischen Aufgabe bleibt im Fokus. Unternehmertum ist Gestaltung.
Der rechtliche Rahmen, um ein solches Eigentumsverständnis umzusetzen ist bislang äußerst kompliziert. Dafür benötigte gemeinnützige Stiftungskonstruktionen, die verbindlich sicherstellen, dass das Vermögen dem Unternehmenszweck dient, können sich oft nur große Unternehmen leisten.
Das wollen wir vereinfachen: Gemeinsam fordern wir die Regierung auf, eine neue Rechtsform zu schaffen. Mit Ihrer Unterschrift tragen Sie dazu bei, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen ihr Eigentumsverständnis, ihre unternehmerische Selbstständigkeit und langfristige Werte-orientierung familienunabhängig rechtlich verankern können. Verantwortungseigentum erhöht die unternehmerische Entscheidungsfreiheit und stärkt so letztlich auch unsere Soziale Marktwirtschaft.
Über 20 Wirtschaftsverbände unterstützen in einem Positionspapier die Einführung einer neuen Rechtsform und umreißen dafür konkrete Eckpunkte. Hier geht es zum
Positionspapier und den unterzeichnenden Verbänden.
Gefordert wird eine 'Gesellschaft mit gebundenem Vermögen', die eine rechtlich verbindliche Vermögensbindung und langfristige Unabhängigkeit des Unternehmens ermöglicht. Was heißt das konkret? Hier geht es zu unserem Eckpunktepapier und mehr Details.